Tanzsportverein Böhlitz-Ehrenberg e. V.
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Tanzen kann bei
uns jeder lernen !!!

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Tanzsportverein Böhlitz-Ehrenberg e.V.  

                                            

Beitragsordnung

3. Fassung vom 15.03.2012

 

Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 15.03.12 beschlossen

und tritt ab 01.10.2012 in Kraft.

 

1. Aufnahmegebühr

 

Zur Deckung der mit der Aufnahme verbundenen Unkosten wird vom Tanzsportverein einmalig eine Gebühr in Höhe von EUR 5,00 erhoben. Diese wird fällig mit der Abgabe der Beitrittserklärung. Wird einem Antragsteller die Mitgliedschaft im Tanzsportverein verweigert, erhält dieser die Aufnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet.

 

2. Beitragshöhe

 

a)   für aktive Mitglieder           

       - bis zur Vollendung des 18.
         Lebensjahres: EUR:   7,50 je Monat

       - ab 18 Jahre : EUR:15,00 je Monat

 

Der höhere Beitrag wird fällig in dem 
dem 18. Geburtstag nachfolgenden Quartal

 

b)   für passive Mitglieder
       EUR   4,00 je Monat

 

c)   für Ehrenmitglieder
      beitragsfrei

 

 

3. Kassierung

 

Die Entrichtung der Beiträge erfolgt mittels Überweisungsauftrag bzw. Lastschrift-/ Einzugsermächtigung. Die Beiträge sind kalendervierteljährlich zu zahlen und jeweils am 30. Januar, 30. April, 30. Juli und 30. Oktober fällig.

 

Der jeweilige Beitrag gilt erst als entrichtet, wenn er dem Konto des Tanzsportvereins zugebucht ist.

Jedes Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter oder Betreuer hat für die fristgemäße Beitragszahlung selbst Sorge zu tragen.

Der Wechsel von aktiver zu passiver Mitgliedschaft ist nur auf vorherigen schriftlichen Antrag zum 1. des folgenden Monats möglich.

 

4. Beitragspflicht

 

Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge bleibt im Falle eines Austritts bis zum Wirksamwerden dieses Austritts gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung bestehen.

 

5. Mahnwesen

 

Erfolgt nach Höhe und Frist keine satzungsgemäße Entrichtung der Beiträge, so kann durch den TSV der Beitrag beim Mitglied angemahnt werden. Hierbei gilt ab Fälligkeitszeitpunkt:

a)    nach 30 Kalendertagen ergeht eine Zahlungserinnerung.

b)    nach 60 Kalendertagen ergeht eine weitere Mahnung, zugestellt durch Einschreiben/ Rückschein. Für die damit verbundenen Auslagen wird ein Betrag in Höhe von EUR 8,00 erhoben

 

 

 

 

                               

                       

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