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Beitrags- und Gebührenordnung
Neufassung vom 20.07.2020 Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 30.07.2020 beschlossen
1. Aufnahmegebühr Zur Deckung der mit der Aufnahme verbundenen Unkosten wird vom Tanzsportverein einmalig eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00 erhoben. Diese wird fällig mit der Abgabe der Beitrittserklärung. Wird einem Antragsteller die Mitgliedschaft im Tanzsportverein verweigert, erhält dieser die Aufnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet.
2. Beitragshöhe und Leistung a) für aktive Mitglieder - bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: 16,00 EUR/Monat 1) 1) Der höhere Beitrag wird fällig in dem auf dem 16. Geburtstag nachfolgendem Monat) - ab dem 16. Lebensjahr: 23,00 EUR/Monat 2) 2) Mit diesem Beitrag ist das Mitglied berechtigt zur Teilnahme an einer Trainingsveranstaltung pro
- erhöhter Beitrag: 30,00 EUR/Monat 3) 3) Berechtigung zur Teilnahme an mehreren Trainingsveranstaltungen pro Woche und
- Turniertanzpaare mit Lizenz durch den Verein: 35,00 EUR/Monat 4) 4) Berechtigung zur Teilnahme am Trainingsveranstaltungen, am freien Training und darüber
- Turniertanzpaare mit Lizenz durch den Verein und eigenem Trainer: 25,00 EUR/ Monat 5) 5) Berechtigung zur Teilnahme am freien Training und darüber hinaus an zusätzlichen freien Zeiten in den Vereinsräumen zum Trainieren für die Teilnahme (Start für den Verein) an Turnieren als Vereinsmitglied und Veranstaltungen als Vereinsmitglied.
b) für passive Mitglieder: 10,00 EUR/Monat 6) 6) Berechtigung zu zusätzlichen beitragspflichtigen Vereinsveranstaltungen als Mitglied.
c) für Ehrenmitglieder: beitragsfrei 7) 7) Berechtigung zu zusätzlichen beitragspflichtigen Vereinsveranstaltungen als Mitglied.
d) Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Vereinsräume für private oder gemeinnützige Zwecke zu mieten 8): - für Vereinsmitglieder egal ob aktiv oder passiv werden Gebühren erhoben für: • Nutzung bis 2h 25,00 EUR/ 2Std. • Nutzung 1 Tag 100,00 EUR/ Tag • Nutzung Wochenende (Sa 12:00 Uhr – So 10:00 Uhr) 100,00 EUR/ Tag - für Nichtvereinsmitglieder oder Gewerbetreibende werden folgende Gebühren erhoben • Nutzung bis 2h 40,00 EUR/ 2Std. • Nutzung 1 Tag 150,00 EUR/ Tag • Nutzung Wochenende (Sa 12:00 Uhr – So 10:00 Uhr) 250,00 EUR/ Tag 8) Die Hallen sind nach Nutzung sauber zu übergeben. Mühl und Abfälle sind von dem Nutzer selbst zu entsorgen. Nutzung der Vereinsräume (Küche) ist mit dem Vorstand abzusprechen. 3. Kassierung Die Entrichtung der Beiträge erfolgt mittels elektronischen Zahlungsverkehres. Die Beiträge werden kalendervierteljährlich erhoben und sind jeweils am 30. Januar, 30. April, 30. Juli und 30. Oktober fällig. Der jeweilige Beitrag gilt erst als entrichtet, wenn er dem Konto des Tanzsportvereins eingegangen und gutgeschrieben ist. Jedes Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter oder Betreuer hat für die fristgemäße Beitragszahlung selbst Sorge zu tragen. Der Wechsel von aktiver zu passiver Mitgliedschaft ist nur auf vorherigen schriftlichen Antrag zum 1. des folgenden Monats möglich. Der Nutzungsgebühren für die Trainingsräume sind vor der Nutzung auf das Vereinskonto zu überweisen.
4. Beitragspflicht Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge bleibt im Falle eines Austritts bis zum Wirksamwerden dieses Austritts gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung bestehen.
5. Mahnwesen Erfolgt nach Höhe und Frist keine satzungsgemäße Entrichtung der Beiträge, so kann durch den TSV der Beitrag beim Mitglied angemahnt werden. Hierbei gilt ab Fälligkeitszeitpunkt: a) nach 14 Kalendertagen ergeht eine Mahnung mit Fristsetzung.
6. Regelung zur gemeinnützigen Arbeit a) Gemäß §10 Absatz 6 der Satzung hat jedes aktive Mitglied pro Kalenderjahr 2 Stunden b) Leistet ein Mitglied diese Arbeit nicht, so sind pro Stunde 10,00 € Ablösegebühr zu c) Jedes Mitglied erhält am Ende des Geschäftsjahres bzw. bei Kündigung mit der d) Zur gemeinnützigen Arbeit zählen unter anderem folgende Tätigkeiten: • Unterstützung des Vorstand • Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen • Übernahme von Aufgaben bei Veranstaltungen • Übernahme von Funktionen bei Sportwettkämpfen • Teilnahme an Aktionen zur Öffentlichkeitsarbeit (Festumzug, Verteilung von Werbematerial etc.) • Unterstützung beim Trainingslager • Teilnahme an Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Trainingszentrum • Teilnahme an Reinigungsarbeiten im Verein
Leipzig, 20.07.2020
Paul Matthias Hartung-Köhler Cornelia Ranft
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